Verordnung zum Schutz der Bienen (BMEL)
Für den Bienenschutz hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am 22. Juli 2016 eine Verordnung unterzeichnet, die den Handel (Einfuhr und Inverkehrbringen) mit und das Aussäen von Saatgut verbietet, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung vom Juli 2015.
Weitere Details finden sich auf der Seite des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)